Schulgeld als Sonderausgaben absetzen

Schulgeld als Sonderausgaben absetzen

Bis zu 5.000 Euro geltend machen!

Wann kann ich Schulgeldzahlungen absetzen?

Bis zu 5.000 Euro geltend machen!

Wenn Ihr Kind eine private bzw. überwiegend privat finanzierte Schule besucht, können Sie unter Umständen einen Teil Ihrer Kosten von der Steuer absetzen. Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld liegt bei 30 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 5.000 Euro je Kind.

Der Betrag wird für jedes Kind und je Elternpaar nur jeweils einmal gewährt. Bei unverheirateten Eltern steht jedem Elternteil der halbe Betrag zu. Die Eltern können jedoch eine andere Aufteilung beantragen.

Um das Schulgeld als Sonderausgaben geltend zu machen, müssen Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind haben. Begünstigt werden grundsätzlich Einrichtungen, die auf einen anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss vorbereiten ((§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).

Schulgeld können Sie nur dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland wohnen und in Deutschland auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Sind Sie in Deutschland lediglich beschränkt steuerpflichtig, ist ein Sonderausgabenabzug nicht möglich.

Welche Kosten werden anerkannt?

Normalen Schulbedarf, wie Bücher, Hefte, Stifte oder andere Schulmaterialien für Ihr Kind wie z.B. Sportbekleidung, können in einer Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Das gilt übrigens für alle Schultypen (privat und staatlich).

Nicht absetzen können Sie Kosten für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung für Ihr Kind. Auch die Aufwendungen für individuellen Privatunterricht oder Nachhilfestunden  können Sie nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das gleiche gilt für Fahrtkosten, zusätzliche AG`s und Ferienkurse.

Wofür bezahle ich denn dann Schulgeld? mögen Sie sich jetzt vielleicht fragen. Die Antwort: Für den Unterricht. Gemeint sind damit die Sach- und Personalkosten für den Lehrbetrieb, darunter die Gehälter der Lehrer oder die Kosten zur Instandhaltung des Schulgebäudes.

In der Rechnung der Schule sollte das begünstigte Schulgeld getrennt von den weiteren Kosten aufgeführt sein.

Wichtig: Zahlungsnachweise aufbewahren

Besucht das Kind eine private Schule sind die Rechnungen der Einrichtung ausreichend, in der die Kosten für das Schulgeld aufgeführt sind. Allerdings sind ihre Zahlungsbeweise ebenfalls wichtig für das Finanzamt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden.