Grundschule
Preisliste
Jahresgebühr dargestellt in monatlichen Beiträgen. Gestaffelt nach dem Brutto-Familieneinkommen (Summe der positiven Einkünfte).
Familieneinkommen | ≥ 80.000 € | < 80.000 € | < 50.000 € |
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Schule und Betreuung von 7.45 bis 17.00 Uhr Kernunterrichtszeit von 8.30 bis 15.00 Uhr |
972 € | 919 € | 869 € |
Kosten Mittagsverpflegung | 95 € | 95 € | 95 € |
Betreuung 17.00 bis 18.00 Uhr |
150 € | 150 € | 150 € |
Betreuung 18.00 bis 19.00 Uhr |
150 € | 150 € | 150 € |
AG (je Aktivität) | 55 € | 55 € | 55 € |
Einmalgebühren | Einmalige Zahlungen | ||
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Aufnahmegebühr | 550 € | ||
Investitionszuschuss | 3500 € |
Zusätzliche Betreuung kostet pro angefangene Stunde € 20,00
Schulgeld
Das Schulgeld ist eine Jahresgebühr und abhängig vom Brutto-Familieneinkommen (Summe der positiven Einkünfte) der Eltern/Erziehungsberechtigten gestaffelt, siehe oben. Die Abrechnung erfolgt in einer monatlichen Zahlungsweise. Das Schulgeld beinhaltet Kosten für Unterricht, individuelle Beratung, Coaching und Transport zu den Sporteinrichtungen. Ordentliche Klassenausflüge sind im jährlichen Schulgeld nicht enthalten.
Kosten Mittagsverpflegung
Die Kosten für das Mittagessen des Schülers ist fester Bestandteil des Schulgeldes, werden zusätzlich berechnet, aber auf der Rechnung aus rein steuerlichen Gründen separat ausgewiesen (12 x pro Jahr).
Betreuungskosten
Eltern/Erziehungsberechtigte können verschiedene im Umfang unterschiedliche Modelle buchen.
After School Care ist ein Betreuungsprogramm von 17.00 bis 19.00 Uhr und nach Zeiten gestaffelt.
AG’s bieten eine breite Palette von freiwilligen Aktivitäten in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr an.
Aufnahmegebühr
Wir berechnen eine Einmalgebühr bei der Anmeldung. Die Aufnahmegebühr beinhaltet die administrativen Kosten für die Aufnahme neuer Schüler oder für die Wiederaufnahme nach einer mindestens einjährigen Abwesenheit von der Schule. Die Zahlung für die Anmeldung ist mit der Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeformulars nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung der Aufnahmegebühr ist keine Garantie für die Zulassung des Schülers an diese Schule.
Investitionszuschuss
Zur Vorfinanzierung des Schulbetriebes stellen die Eltern/ Erziehungsberechtigten der Schule ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von € 3.500 zur Verfügung. Die Verwendung des Investitionszuschusses ist zweckgebunden. Der Schulträger verpflichtet sich den Investitionszuschuss ausschließlich für die Finanzierung des Schulbetriebes der Fintosch Mehrsprachige Grundschule zu verwenden.
Eltern, die sich wegen einkommensabhängiger Gründe den Investitionszuschuss nachweislich nicht leisten können, wenden sich bitte an die Schulleitung.
Geschwisterrabatte
Familien, die zwei oder mehr Schüler an der Fintosch Schule einschreiben, erhalten Nachlässe auf das Schulgeld. Das Schulgeld für Geschwister wird generell um 5% pro Kind reduziert.